Dies gilt für alle Personen ab dem 16. Lebensjahr, egal ob Zuschauer, SpielerInnen, TrainerInnen, BetreuerInnen, SchiedsrichterInnen, etc.
Damit dürfen wir nur vollständig Geimpften und Genesenen den Zutritt zur Sportanlage gewähren!
Die Nachweise einer Immunisierung (2G-Regelung) sind beim Zutritt zu unserer Platzanlage oder bei stichprobenartigen
Kontrollen auf dem gesamten Vereinsgelände durch zuständige Vereinsmitarbeiter/Ordner vorzuweisen.
Bei der Benutzung der Vereinsräumlichkeiten gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen/FFP2 Maske!
Diese Pflicht trifft auch SpielerInnen, TrainerInnen, BetreuerInnen, sowie SchiedsrichterInnen bei der Benutzung der Kabinen.
Vielen Dank für Euer Verständnis!
Der Vorstand
*Änderungen je nach Gemeinde-Landesrichtlinien vorbehalten
Der Spielverein Völlinghausen e.V. wurde im Herbst 1965 gegründet. Einige der damaligen 43 Gründungsmitglieder sind noch heute stolze Mitglieder des Vereins. 1988 wurde der Verein, neben dem Fussball, auch für den Freizeit- und Breitensport geöffnet.